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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 AS 241/11 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2011 - L 9 AS 241/11 (https://dejure.org/2011,124119)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - L 9 AS 241/11 (https://dejure.org/2011,124119)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 26.04.2011 - S 47 AS 511/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 AS 241/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 AS 241/11
Das Fehlen individueller Voraussetzungen für eine Förderung ist dabei unerheblich und ändert nichts an der Förderungsfähigkeit dem Grunde nach, auch wenn Auszubildende letztlich kein BAföG erhalten, z. B. - wie hier - wegen Fehlens der Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung bei einem unbegründeten Ausbildungs- und Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 2 und 3 BAföG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06 - Hess. LSG, Beschluss v. 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER - Hackethal in Juris-PK SGB II, § 7 Rndr. - LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - abstrakte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 AS 241/11
Das Fehlen individueller Voraussetzungen für eine Förderung ist dabei unerheblich und ändert nichts an der Förderungsfähigkeit dem Grunde nach, auch wenn Auszubildende letztlich kein BAföG erhalten, z. B. - wie hier - wegen Fehlens der Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung bei einem unbegründeten Ausbildungs- und Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 2 und 3 BAföG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.07.2006 - L 10 AS 545/06 - Hess. LSG, Beschluss v. 15.03.2007 - L 7 AS 22/07 ER - Hackethal in Juris-PK SGB II, § 7 Rndr.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2011 - L 9 B 275/07 Hinreichende Erfolgsaussicht im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidung v. 13.12.2005, Az.: L 9 B 37/05 U; Senatsentscheidung vom 26.04.2011, Az.: L 9 AS 241/11;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer a. a. O., § 73a Rdnr. 7a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.